Mitarbeiter-/Dienstbeurteilung

Sehr erfreulich, dass die FSG-Personalvertretung endlich ihre Aufgaben wahrnimmt und das Personal auf ihre Rechte aufmerksam macht.

Nicht korrekt ist es aber wenn man von einer Neuerung spricht die ab 1.11.2024 vorsieht eine/n Personalvertreter*in seiner Wahl zur Mitarbeiterbeurteilung mitzunehmen.

Bereits sehr lange ist dies im Wiener Personalvertretergesetz verankert.

So ist bereits im Leitfaden zur Dienstbeschreibung vom 2. Juli 2018 folgendes nachzulesen:

Damit sich sowohl Mitarbeitende als auch Führungskraft gut auf das Gespräch vorbereiten können, ist der Termin rechtzeitig zu vereinbaren, ausreichend störungsfreie Zeit für das Beurteilungsgespräch einzuplanen und dem*der Mitarbeitenden mitzuteilen, dass die Beurteilung der Leistung Gegenstand des Gespräches sein wird. Weiters sind Mitarbeitende jedenfalls darauf aufmerksam zu machen, dass gemäß § 39 Wiener Personal-vertretungsgesetz (W-PVG) ein*e Personalvertreter*in beigezogen werden kann.

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