Es ist so weit

Ab 1. Mai gibt es das gratis Öffi-Ticket für Mitarbeiter*innen der Stadt Wien.

Personaldirektorin Cordula Gottwald: „Neben einem Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Kolleg*innen und jenen, die es werden, ist das Jobticket – das auch privat genutzt werden kann – ein Ausdruck unseres Anspruchs.“

Christian Meidlinger, Vorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft: „Nach dem Gehaltsabschluss von 9,15 Prozent mit mindestens 192 Euro für 2024 und der Erhöhung der Kinderzulage auf 21 Euro bedeutet das Jobticket ein weiteres Plus von 365 Euro.“

Das ist das Wiener Jobticket

Das kostenlose Jahrestickets der Wiener Linien steht ab Mai allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung, die im Magistrat beschäftigt sind.

Um eine möglichst rasche Verfügbarkeit zu ermöglichen, hat sich die Stadt für den Weg der Refundierung entschieden: Mitarbeiter*innen erhalten die Kosten der Jahreskarte nach einem entsprechenden Antrag und Nachweis des Kaufes eines Jahrestickets refundiert, Besitzer*innen bestehender Jahreskarten wird die Restlaufzeit abgegolten, „Klimaticket“-Kund*innen wird der entsprechende Wienanteil refundiert.

Anspruchsberechtigt zum Bezug eines Jobtickets bzw. Top-Jugendtickets (Jahreskarte Wiener Linien bzw. Refundierung des Wiener Anteils des Klimatickets) sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die

1. in einem aufrechten Lehr- oder Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, welches

2. unbefristet oder mit einer länger als 5-monatigen (Rest-)Frist besteht.

3. Anspruch entsteht ab dem 2. Monat des Lehr- oder Dienstverhältnisses.

4. Anspruch besteht auch während gerechtfertigter Abwesenheiten, die nicht länger als 3 Monate dauern.

5. Anspruch besteht nur bei dauerhaftem Wohn- und/oder Dienstort innerhalb Wien.

6. Anspruch besteht nicht, wenn ein Dienstfahrzeug mit gestatteter Privatnutzung zur Verfügung steht. 

Ausgenommen vom Bezug sind an andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zugewiesene, entsendete und abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Wichtig! Da der Bezug des Jobtickets zu einer Minderung der Pendlerpauschale führen kann, steht es allen Anspruchsberechtigten frei, ein Jobticket zu beantragen oder nicht.

Die Beantragung wird im Wege der Personalstellen erfolgen. Nach Beschluss aller zuständigen politischen Gremien wird es Anfang April für alle Personalstellen Informationsveranstaltungen zum Vorgehen bei der Beantragung des Jobtickets geben. 

Alle Infos im Detail gibt es hier

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