Bevor ich letztendlich von der Dienstgeberin fallen gelassen wurde, werde, lasse ich noch einige Worte fallen. Es geht da um die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer gegenüber.
Ich muss darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber mich für meine geleistete Arbeit, nach vorgegebenen Gebühren entlohnt, so, wie ich mich verpflichtet fühle, meine Arbeit der vorgegebenen Entlohnung zu leisten. Der Haken bei dieser Geschichte ist, dass ich meine Arbeit, quasi, als Vorschuss leisten muss. Da kann es vorkommen, dass es zu Auffassungsunterschieden über die tatsächlich geleistete Arbeit, zwischen den Parteien, kommt. Unser Dienstort ist ein in sich geschlossener Mikrokosmos, bei dem man nicht so einfach die Tätigkeiten so über „einen Kamm“ scheren kann. Prämisse ist, dass der Schulbetrieb aufrecht erhalten werden muss, soweit es einem möglich ist und soweit es mit meiner Entlohnung konform geht. Leider wird dies von den vorgelagerten Dienststellen, durch Unvermögen und durch Willkür oder nennen wir es salopp Schlamperei, einem schwer gemacht. Dadurch leidet nicht nur der aufrechte Mitarbeiter, sondern vielmehr die vielzitierte Qualität.
Also, lasse ich mich baldigst nicht nur ins wohlig warme, meinen geschundenen Körper umschmeichelnde Wasser einer Therme, sondern auch alles was mich daran hinderte, fallen. Ich tauche ab, um diese Willkür gegen eine Düsenmassage zu tauschen. Einschulen lasse ich mich nur mehr von Menschen, die dies professionell, bei einem Essen, oder einem guten Getränk, machen. Menschen also, die etwas zu sagen haben.
Also, ….wenn ich geh….
NY01
