Der Ärger mit dem Erholungsurlaub

Während sich die Anrufe von Kolleg*innen bezüglich Erholungsurlaub häufen, postet man auf der Schulwarteseite Werbung für die Hotel Box

Ich kann mir gut vorstellen, dass da Kollegen vor Ärger aus der Haut fahren, wenn auf der offiziellen Schulwarte Homepage mit „ein paar sorglose Tage abseits vom Alltag“ oder „der Kurzurlaub, weil ich dich liebe“ geworben wird, während viele Kollegen nicht einmal wissen, wie ihr Erholungsurlaub im Sommer ablaufen soll.

Kurz zusammengefasst:

Schon 2023 gab es eine Aussendung der Dienststelle die besagte, das 40iger im Wechsel nicht gemeinsam Urlaub konsumieren dürfen.

Dies wurde nach Protest der Personalvertretung zurückgezogen und die Urlaubsräder hatten wieder Gültigkeit.

Interessant, dass die Dienststelle Änderungen an der Dienstanweisung vorgenommen hat ohne, dass der Ausschuss davon Kenntnis hatte. Da ich der Dienststelle hier nichts unterstellen möchte liegt für mich vielmehr die Vermutung nahe, der Vorsitzende hat diesen Änderungen zugestimmt, ohne den Ausschuss zu informieren.

Bei der DA S35 scheint plötzlich auf, man müsse mindestens 4 Wochen vor Urlaubsantritt das Ansuchen stellen.

Neu in dieser Version auch folgender Satz: „In den Sommerferien muss an jedem Arbeitstag mindestens eine Person aus dem Vertretungsrad anwesend sein.“

Über dies wurde im Ausschuss niemals gesprochen und es gab auch keine Informationen darüber.


2024, taucht plötzlich wieder eine Mail auf, die es 40igern im Wechsel untersagen sollte, gemeinsam Urlaub zu nehmen.

Bei einer Ausschusssitzung des DA124 wurde darüber diskutiert und der Vorsitzende Stellvertreter und der Schriftführer (der Vorsitzende war erkrankt) versuchten händeringend diese Mail zu rechtfertigen.

Man beruft sich auf folgenden Satz: „Die*Der Bedienstete hat Anspruch – soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen“, vergisst aber, dass der Satz noch weitergeht, nämlich – „mindestens die Hälfe des jährlichen Erholungsurlaubes ungeteilt zu verbrauchen.“

Dieser, aus dem Kontext gerissene Satz, bezieht sich nicht auf die Urlaubsregelung für 40iger im Wechsel!

Der für uns wichtigste Satz, die Sommerurlaubsregelung betreffend findet sich auf Seite 2 der Dienstordnung:

„Schulwart*innen vertreten einander in den Sommerferien nach einem festgelegten Vertretungsplan („Vertretungsrad“).“

Diese Dienstanweisung ist vom 28. März 2023 und gehört somit nicht zu einer alten Regelung. Diese Dienstanweisung hat Gültigkeit.

Uns ist bewusste, dass die Dienststelle aufgrund vieler Neuigkeiten im Bereich Betreuung vor großen Problemen steht. Gemeinsam sind diese Probleme sicher zu lösen. Lösung ist allerdings nicht, dass dies ohne Zustimmung der Personalvertretung erfolgt.

Leider ist zu befürchten, dass die Vorsitzenden bereits gesetzeswidrig ihre Zustimmung erteilt haben.

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