Briefwahlantrag – Reaktion

Sehr verwundert über die rasche Antwort war ich schon, geb ich ehrlich zu. Ich bin immer wieder  irritiert, dass ich extra darauf hingewiesen werde Schreiben zu veröffentlichen, da ich dies bis jetzt noch niemals verweigert oder gar vertuscht habe.


Das Schreiben:

Sehr geehrter Kollege Volek,
lieber Christian !

Ich wurde von meinem Stellvertreter über deinen Antrag vom 29.1.2024 informiert.

Deinen Antrag, der eine zusätzliche Briefwahl für alle Bediensteten der MA 56 des DA 124 vorsieht, haben wir im Wahlbüro des Zentralwahlausschusses rechtlich abklären lassen. Wie wir es uns bereits auch schon gedacht haben, wird unsere Meinung durch das angeschlossene E-Mail von Kollegen P. bestätigt. Diese Bestimmung ist bereits länger gültig und sollte dir, da du ja schon mehrere Wahlen durch deine Kandidatur begleitet hast, sehr wohl seit vielen Jahren bekannt sein.

Bedauerlicherweise schreibst du diesbezüglich auf deiner Homepage von einer Unbeholfenheit unseres Dienststellenausschusses trotz Beschlussfähigkeit. Richtig ist vielmehr, dass du laufend besseren Wissens provozierst und auf einmal alles schlecht redest, auch Angelegenheiten, die du als ehemaliger FSG-Mandatar mitverantwortet hast. Die Gründe dafür werden nur dir bekannt sein, aber du kannst unseren Kolleg*innen sicherlich erklären warum heute etwas schlecht ist, was früher unter deiner Mitwirkung in Ordnung war. Es wäre öfter mal mehr Sachlichkeit und Nachdenken bei deinen Wortmeldungen und Anträgen angebracht.

Da du ja immer für Transparenz und Offenheit wirbst, bin ich davon überzeugt , dass du den Sachverhalt auf deiner Homepage umgehend korrigierst und deine falschen Behauptungen gegenüber dem Dienststellenausschuss und seinen engagierten Vertrauenspersonen zurücknimmst, indem du dieses Schreiben veröffentlichst.

Sehr geehrter Kollege K.
lieber M.

ich darf dich ersuchen, die nachstehende Information an Kollegen Volek weiterzuleiten. Er kann mich natürlich auch jederzeit anrufen.

Da es scheinbar um die Wahl des DIENSTSTELLENAUSSCHUSSES geht, würde der untenstehende Antrag den gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Personalvertretungsgesetzes (§23 Abs. 4 W-PVG) wie auch der Wiener Personalvertretungs-Wahlordnung (§14a) diametral widersprechen! Ich darf darauf verweisen, dass die Wahl vor dem Dienststellen- bzw. Sprengelwahlausschuss ein Primat genießt und etwaige Briefwahlunterlagen auf Antrag des Bediensteten zu übermitteln sind.

Ich würde auch darum ersuchen nochmals deutlich zu machen, dass es sich beim Wiener Personalvertretungsgesetz um ein Landesgesetz handelt. Etwaige Änderungen müssten daher im LANDTAG beschlossen werden – nicht im Dienststellenausschuss! Mit freundlichen Grüßen
Norbert P., Wahlleiter


Bevor ich aber auf die Briefwahl eingehe noch ein paar Bemerkungen zum Schreiben.

„Diese Bestimmung ist bereits länger gültig und sollte dir, da du ja schon mehrere Wahlen durch deine Kandidatur begleitet hast, sehr wohl seit vielen Jahren bekannt sein.“

Ganz klar NEIN – solange ich Personalvertreter bin, gab es in unserem Dienststellenausschuss keine Briefwahl bzw. wurde sie nie publik gemacht.

„Richtig ist vielmehr, dass du laufend besseren Wissens provozierst und auf einmal alles schlecht redest, auch Angelegenheiten, die du als ehemaliger FSG-Mandatar mitverantwortet hast.“

Ich würde es als Aufzeigen und nicht Schlechtreden bezeichnen. Die Beurteilung obliegt allerdings den Bediensteten. Das Problem der jetzigen Personalvertretung ist allerdings, dass keine Möglichkeit mehr besteht, etwas mitzuverantworten, da die Ausschussmitglieder nur mehr im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werden.

„du kannst unseren Kolleg*innen sicherlich erklären warum heute etwas schlecht ist, was früher unter deiner Mitwirkung in Ordnung war“

Unter meiner Mitwirkung gab es keine Kontrollen von Kollegen an Kollegen, gab es keine Einschränkungen beim Urlaub für 40iger im Wechsel, wurden Wohnungen vergeben, wurden keine Kollegen in der Dienststelle in Stich gelassen, werden Kollegen bis zu ihren letzten Arbeitstag und darüber hinaus von mir betreut und nicht fallengelassen.

„Es wäre öfter mal mehr Sachlichkeit und Nachdenken bei deinen Wortmeldungen und Anträgen angebracht.“

Für mich ist es sachlich, wenn ich mich erkundige, warum 40iger im Vertretungsrad nicht mehr gemeinsam Urlaub machen können. Ich mache mir gründlich Gedanken bei meinen Anfragen die ich teilweise für Kolleg*innen stelle. Das Problem ist, dass diese Probleme nicht mehr gesehen oder nicht mehr wichtig genommen werden. Ich mache mir auch Gedanken warum ich oft erst mit Drohungen zu Antworten und Informationen für unsere Kolleg*innen komme.

Die Frage ist vielmehr, ob unser Vorsitzender und Stellvertreter unseren Kolleg*innen erklären kann, warum die jetzige Personalvertretung alles gut redet. Selbst bei Angelegenheiten, die bei jedem Bediensteten die Alarmglocken läuten lassen.


Nun aber zur Briefwahl und meinen Antrag.

Danke für die Info von Herrn P. und ich werde dem Angebot Kontakt aufzunehmen sehr gerne nachkommen. Ich werde mir das Prozedere zur Briefwahl erklären lassen damit ich meinen Kolleg*innen in verständlichen Worten erklären kann, wie sie die Möglichkeit einer Briefwahl nützen können, wenn ein Gang zur Wahlurne wegen Verhinderung nicht möglich wäre.


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