Urlaubsräder und die Suche nach Erkenntnis!

Schön, dass die Urlaubsräder so früh freigeschalten wurden. Dazu ein großes Dankeschön an die Dienststelle.

Der Begleitbrief der Dienststelle hat mich allerdings veranlasst auf die Suche nach Veränderungen zu gehen.

Um es deutlicher zu machen, was ich meine – es gibt eine gültige Dienstanweisung, die folgendes besagt:

Urlaub in den Sommerferien

Schulwart*innen vertreten einander in den Sommerferien nach einem festgelegten Vertretungsplan („Vertretungsrad“). Falls keine Vertretungsregelung zustande kommt, wird die Urlaubseinteilung durch den Fachbereich 3 – Personal getroffen.

In den Sommerferien muss an jedem Arbeitstag mindestens eine Person aus dem Vertretungsrad anwesend sein.

Während der Direktionstage muss an jedem Schulstandort ein*e Mitarbeiter*in im Dienst sein.

Ich habe die Dienstanweisung von vorne nach hinten und von unten nach oben gelesen, finde aber nirgends eine Sonderregelung für Schulwart*innen im Wechseldienst!

Die Dienststelle schreibt:

Ein wichtiger Hinweis für alle Schulwart*innen im Wechseldienst: Bitte stellen Sie sicher, dass stets eine Person am Standort im Dienst ist. Urlaubsüberschneidungen sind daher leider nicht möglich.

Ich erwarte mir von unserem Vorsitzenden einen Aufschrei bezüglich dieser Aussendung. Sie widerspricht hier klar einer gültigen Dienstanweisung und diskriminiert alle Schulwart*innen im Wechseldienst bei ihrer Urlaubsplanung. Sie stellt die Urlaubsräder in ein ab absurdum!

Herr Vorsitzender Wohlfahrt Werner!

So schön und gut ein KUNDALINI YOGA auch sein mag, kümmere dich endlich um die wichtigen Angelegenheiten für das Personal! Zum Beispiel Einhaltung der Dienstanweisung bei der Urlaubsregelung!

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