Wieviel Urlaubsanspruch habe ich? Das ist die mit Abstand häufigste Frage, die mit gestellt wird.
Ich habe euch mal eine Auflistung zusammengestellt damit ihr euch selbst nachrechnen könnt was euch zusteht.
Übrigens – es ist empfehlenswert seine Urlaubstage und Zeitausgleich mitzuschreiben. Damit hat man einen guten Überblick und die Kontrolle.
Jeder hat 200 Stunden (25 Tage)
Es erhöht sich wie folgt
- ab Vollendung des 33. Lebensjahres auf 216 Stunden (27 Tage)
- ab Vollendung des 43. Lebensjahres auf 240 Stunden (30 Tage)
- ab Vollendung des 57. Lebensjahres auf 264 Stunden (33 Tage)
- ab Vollendung des 60. Lebensjahres auf 280 Stunden (35 Tage)
Der Anspruch auf das höhere Urlaubsausmaß entsteht in jenem Kalenderjahr, indem das genannte Lebensalter erreicht wird. Das bedeutet, selbst wenn du am 31.Dezember das Alter erreichst, hast du schon das ganze Jahr den höheren Anspruch.
Für Bedienstete mit Diensteintritt ab 1.1.2018 gilt:
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes beträgt 200 Stunden (25 Tage) und erhöht sich
- ab Vollendung des 33. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von fünf Jahren auf 216 Stunden (27 Tage)
- ab Vollendung des 43. Lebensjahres und Erreichen einer Dienstzeit von zehn Jahren auf 240 Stunden (30 Tage)
damit wünsche ich euch – schönen Urlaub 😉