Sicherheitsvertrauensperson

(zur Info für den 18. Bezirk)

Ich wurde mit 1. Juni 2023 wieder zur Sicherheitsvertrauensperson wiederbestellt.

Mein Wirkungsbereich ist:

Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnische Schulen sowie Einzelberufsschulen der Stadt
Wien im 18. Bezirk

Was versteht man unter einer „Sicherheitsvertrauensperson“?

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Arbeitnehmervertreter, die (wenn vorhanden) mit Zustimmung der zuständigen Belegschaftsorgane (idR dem Betriebsrat) vom Arbeitgeber bestellt werden müssen und eine besondere Funktion in Sachen Arbeitnehmerschutz ausüben. Salopp ausgedrückt kann man die Sicherheitsvertrauensperson als „Sprachrohr der Arbeitnehmer“ in Sachen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb betrachten.

Was muss eine Sicherheitsvertrauensperson können, was sind ihre Aufgaben?

Aufgrund ihres Aufgabenbereichs müssen SVPs über ein solides Grundlagenwissen über die im Betrieb relevanten Bereiche des Arbeitnehmerschutzes verfügen und auch in der Lage sein, überzeugend und kompetent zu argumentieren und mit anderen Personen jeglicher betrieblichen Hierarchie zusammenzuarbeiten. Die Aufgaben der SVPs sind vor allem:

  • Die Information, Beratung und Unterstützung der Arbeitnehmer sowie der Belegschaftsorgane
  • Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen gegenüber den Arbeitgebern, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen
  • Die Beratung der Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes
  • Das Feststellen und Aufzeigen allfälliger Mängel an oder das Fehlen von Einrichtungen und Vorkehrungen (z.B. Schutzeinrichtungen von Maschinen)
  • Die Beobachtung der Anwendung von erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • Die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern

Welche Rechte hat eine Sicherheitsvertrauensperson?

Sicherheitsvertrauenspersonen sind bei Ausübung ihrer im ASchG geregelten Aufgaben an keinerlei Weisungen gebunden. Sie sind berechtigt, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei den Arbeitgebern sowie bei den dafür zuständigen Stellen die notwendigen Maßnahmen zu verlangen, Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.

Arbeitgeber wiederum sind verpflichtet, die SVPs in allen Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes anzuhören. Im Falle einer etwaigen Hinzuziehung externer Präventivdienste (Sicherheitsfachkräfte und/oder Arbeitsmediziner) sind SVPs im Voraus zu hören.

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