Erhöhung der Steuerfreigrenzen bei Überstunden

Mit 01.01.2024 wird die steuerliche Begünstigung von Überstunden ausgeweitet.

Der monatliche Freibetrag für Überstunden soll dauerhaft von EUR 86,– auf EUR 120,– angehoben werden.

Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine befristete Sonderregelung:
Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch EUR 200,– steuerfrei.

Von EUR 360,– auf EUR 400,– wird der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für die Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit erhöht.

Gerade in unserem Berufsbild eine positive Neuerung.

(Quelle – WEKA-News und Fachwissen für die Praxis)

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