(berechtigte) Fragen zur Teildienststellenversammlung

Heute erreichte mich in Kopie eine Mail, die an Wohlfahrt Werner geschickt wurde. Nach Rücksprache mit dem Verfasser, Roland Vetter, darf ich dieses nicht uninteressante Schreiben hier veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Werner Wohlfahrt,

wir hatten noch nicht das Vergnügen uns bei einen persönlichen Gespräch kennen zu lernen, aber ich komm nicht umhin Ihnen in Bezug auf die am 29.09.2023 stattgefundenen Teildienststellenversammlung folgende Fragen zu stellen:

1. Auf welche Informationsquelle beziehen Sie die Aussage, dass für uns um 18:00 Uhr Schluss ist? Ich konnte in keiner Dienstanweisung diese Info finden.

2. Die Anwesenheitspflicht (!!!) betreffend:

Unter §4 der allg. Dienstanweisung steht folgendes:

Das Ausmaß der täglichen Dienstzeit des Schulwartes richtet sich nach dem Erfordernis des Schulbetriebes im Schulgebäude.

Turnvereine sind doch kein Schulbetrieb – oder ???

Des weiteren möchte ich noch folgendes anmerken:

Ich habe von Montag bis Mittwoch die Förderung 2.0 im Haus. Unterrichtsende ist 18:00 Uhr. Erst danach kann ich die WC Gruppen sowie die benutzten Räumlichkeiten reinigen.

Ich bin mir sicher, dass ich nicht der einzige bin den es so geht, aber vielleicht der einzige der das aufzeigt.

Lieber Roland,

deine Fragen sind mehr als berechtigt und dennoch möchte ich noch folgendes anmerken.

Soweit ich mich erinnern kann, hat Wohlfahrt die Frage mit der Dienstzeit unbeantwortet gelassen, weil er es, augenscheinlich, nicht wusste. Ich kann mich noch an die ratlosen Gesichter erinnern und wunderte mich warum es für diese simple Frage von einem Vorsitzenden, keine Antwort gibt.

Die Antwort taucht das erste Mal im Protokoll auf, womit auch dieses in Frage zu stellen wäre. Im Nachhinein verschönern geht gar nicht!

Es kann auch keine Zeitangabe geben da jede Schule individuell zu sehen ist. Du hast in deinem Schreiben die einzige richtige Antwort gegeben – „nach Erfordernis des Schulbetriebes“!

Danke für die Erlaubnis es online stellen zu dürfen und nun warten wir gespannt auf die Antwort!

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