Verwirrung DA S49

Am 14. Februar 2023 wurde die Dienstanweisung S49 – Schlüsselverwaltung an die Bediensteten ausgegeben.

Vielleicht noch kurz zur Erinnerung, ohne Zustimmung des Dienststellenausschusses und im Alleingang des Vorsitzenden und seines Stellvertreters. Dies wurde zwar vehement bestritten allerdings nie dagegen Einspruch erhoben.

Auszüge aus der DA S49:

  • Um eine einheitliche Schlüsselverwaltung an den Pflichtschulen zu gewährleisten, sind die gesamten Schlüssel des Schulgebäudes sowie Transponder für Alarmanlagen von den Schulwart*innen aufzubewahren und auszugeben.
  • Die Verteilung der Schlüssel an Personen, welche im Schulgebäude tätig sind, erfolgt durch die/dem Schul-wart*in.
  • Die Schulleitung erhält jedenfalls einen Generalschlüssel mit Transponder.

(Die komplette Dienstanweisung ist auf dem Dienstlaptop nachzulesen)

Hier nun die Mail der Dienststelle an eine Bedienstete. Gesendet am 1. 9. 2023.
Das Problem war, dass mehrere Lehrerinnen nicht aus dem Haus zu bekommen waren weil sie im Besitz eines Schlüssels waren.
(Referentin der Redaktion bekannt)

Was bleibt ist ein großes

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