Leider wurde ich auch heuer wieder mit folgender Anfrage konfrontiert.
Darf ich nach meinem Krankenstand gleich in den Urlaub gehen?
Wieder wurde von der Dienststelle hier mehrmals falsche Auskunft gegeben. Von 1 bis 2 Wochen arbeiten war da die Rede.
Ich konnte dies mit der Dienststelle klären und hoffe damit gehören diese unrichtigen Auskünfte der Vergangenheit an.
Ein bereits genehmigter Urlaub darf nach dem Krankenstand angetreten werden. Die Aufforderung, man müsse dazwischen Arbeiten ist RECHTSWIDRIG!
Sollte jemand von euch mit diesem Problem konfrontiert sein, wendet euch umgehend an euren Personalvertreter eures Vertrauens.
In diesem Sinne – baldige Besserung und erholsamen Urlaub