Immer wieder werde ich gefragt – wie kann mein Gasthaus, in dem ich Mittagesse zum Vertragslokal werden.
Dazu das übliche Prozedere
- Das Lokal muss Menüs anbieten und eine gültige Gewerbeberechtigung haben.
- Der Lokalbetreiber kann den Bediensteten des Magistrats die gerne Essensmarken einlösen würden sagen, sie müssen zu Ihrer örtlichen Personalvertretung gehen bzw. mit dieser Kontakt aufnehmen und dieser mitteilen, dass sie gerne das Lokal „XY…“ als Vertragslokal zur Aktion „Verbilligtes Mittagessen“ aufnehmen lassen möchten. Oder die Personalvertretung kann auch gleich von sich aus (mit Befürwortung der Abteilungsleitung/Unterschrift am Ansuchen) sofort einen Antrag stellen, der dann in die Hauptgruppe gelangt.
- Die Hauptgruppe stellt dann mit den eingelangten Unterlagen den Antrag an die Magistratsabteilung 2 und diese prüft dann, ob das Lokal in die Aktion „Verbilligtes Mittagessen“ aufgenommen werden kann (abhängig ob bereits viele Lokale in der Gegend einen Vertrag zur Aktion haben, ob die Gewerbeberechtigung gültig ist…).
- Wenn Bedarf besteht und das Lokal aufgenommen werden kann, sendet dann die Magistratsabteilung 2 einen Vertrag zur Unterschrift an das Lokal „XY…“ und nach Unterschrift und Retournierung können unsere Bediensteten ihre Essensmarken in dem Lokal einlösen. (Im Vertrag steht auch das Beginn Datum, ab wann Marken eingelöst werden können).
Hier noch das Formular für das Ansuchen