Corona: aktuelle Personalinformation 31.05.2022
Seitens des Bundes und der Stadt Wien wurden wieder einige COVID-19-Maßnahmen aufgehoben bzw. entschärft.
Für die Mitarbeiter*innen der Stadt Wien gelten daher ab 1.6.2022 folgende Vorgaben:
- Für Mitarbeiter*innen und Kund*innen der Stadt Wien entfällt die Maskenpflicht ab 1. Juni 2022 auf Grund der epidemiologischen Einschätzung der MA 15.
- In den Dienststellen können durch Terminvereinbarungen Menschenansammlungen in den Wartebereichen vermieden bzw. gesteuert und zusätzlich die technisch vorhandenen und geeigneten Schutzeinrichtungen und -maßnahmen, wie zB Trennwände, weiterhin genutzt werden.
- Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung jeder*jedes Bediensteten, ob sie*er am jeweiligen Arbeitsort eine FFP2-Maske trägt. Aus infektionsepidemiologischer Sicht wird das Tragen von Schutzmasken weiterhin empfohlen.
- Die Kombination aus Impfung und Genesung gilt nur noch bis zum 23. August 2022 als Grundimmunisierung – danach sind dafür drei Impfungen notwendig.
- Die Freistellungsregelung für Risikogruppen wird bis Ende Juni 2022 verlängert und über den Sommer ausgesetzt. Sollte es die gesundheitliche Situation verlangen, wird die Dienstfreistellung im Herbst wiedereingesetzt.
- Der COVID-19-bezogene Zusatz zur ‚Hausordnung‘ entfällt mit 1.6.2022, die FAQs werden zeitnah angepasst.
Passt auf euch auf und bleibt weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Unger
Stellvertretender Vorsitzender der HG 1
