Die Dienstgeberin hebt die 3G-Verpflichtungen am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter*innen der Stadt Wien auf.
Das Tragen der FFP2-Schutzmaske bleibt weiterhin aufrecht.
Bezüglich der Quarantäneregeln hat die Stadt Wien als Dienstgeberin entschieden, der Empfehlung des Bundesministeriums nicht zu folgen.
Um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, sowie das Funktionieren der Stadt Wien weiterhin gewährleisten zu können, behält sich die Dienstgeberin vor zu entscheiden, ob und wann der/die Bedienstete, unanbhängig vom Wohnort, den Dienst wieder antreten darf.
Ein vorzeitiger Dienstantritt am Dienstort ist nur nach erfolgter Freitestung möglich.