Weil es noch nicht überall bekannt ist, möchte ich euch diese Information weitergeben.
Bereits 1975 erhielt der Magistrat der Stadt Wien die Ermächtigung durch den Gemeinderat, Verträge mit Gastgewerbebetrieben abzuschließen, um den MitarbeiterInnen in zahlreichen Dienststellen verbilligtes Mittagessen zu ermöglichen.
Seit Juli 2020 ist die Verwendung von Essensmarken in der Höhe von acht Euro pro Arbeitstag statt wie bisher 4,40 Euro zulässig. Für Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenstandstage sowie sonstige Tage einer Dienstverhinderung dürfen diese nicht ausgegeben werden.

Darf ich in meinen Gasthaus die Essensmarken nehmen.
LG Schernhammer OG
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siehe Beitrag Ansuchen als Vertragslokal zur Aktion „Verbilligtes Mittagessen“
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