Post aus der Hauptgruppe 1.7.2021

Liebe Alle!

Diese Woche ist nicht nur Ferienbeginn und Zeugnisverteilung, sondern es treten auch einige Lockerungen für das tägliche Leben in Kraft. Auch die Stadt Wien greift diese Änderungen in weiten Bereichen auf und regelt auch wesentliche Sicherheitskonzepte, die die Stadt Wien betreffen, mittels Erlass. Wie immer fassen wir die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte zusammen und ersuchen Euch nachdrücklich, diese wichtigen Maßnahmen zu unterstützen. Vorweg aber, was gilt als Nachweis:

Aufstellung der gültigen Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen

  • Molekularbiologischer Test (z.B. PCR Test mittels Gurgeln, …) — 72 Stunden Gültigkeit
  • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet mittels „Nasenbohren“, …) — 48 Stunden Gültigkeit
  • Absonderungsbescheid nach abgelaufener Infektion mit SARS-CoV-2 — 180 Tage Gültigkeit
  • Antikörpertest — 90 Tage Gültigkeit

Gültigkeit des Impfnachweises: (mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff)

  • 22 Tage nach der 1. Impfung gilt der Nachweis für 90 Tage.
  • Nach Erhalt der 2. Impfung gilt der Nachweis für 270 Tage.

Alle Nachweise sind von den Bediensteten stets bereit zu halten und nach Aufforderung der Führungskraft unbedingt vorzuweisen. Eine Erfassung der Daten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bediensteten zulässig!

Welche Maßnahmen sind ab 1.7.2021 im Magistrat gültig:

Grundsätzlich gilt auch für alle Mitarbeiter*innen die 3-G Regel (geimpft/genesen/getestet). Unter dieser Voraussetzung sind ab 1.7.2021 folgende Maßnahmen als Erleichterung im Dienstbetrieb gültig:

  • In öffentlich zugänglichen Bereichen von Amtsgebäuden ist für Mitarbeiter*innen (geimpft/genesen/getestet) das Betreten und der Aufenthalt auch mit einer MNS-Maske möglich.
  • In nicht-öffentlichen Bereichen ist das Betreten und der Aufenthalt auch ohne Maske gestattet (Voraussetzung ist die Einhaltung der 3-G Regel).

ACHTUNG: Allen Mitarbeiter*innen, die weder geimpft, genesen noch getestet sind, ist der Aufenthalt sowohl in öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglichen Bereichen des Amtsgebäudes, nur mit einer FFP2-Maske gestattet!

  • Kund*innen ist das Betreten und der Aufenthalt in Amtsgebäuden nur mit MNS-Masken oder FFP2-Maske gestattet.
  • Kund*innenverkehr ist für Mitarbeiter*innen ohne Maske gestattet, sofern technische Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglaswände) eingerichtet wurden.
  • Laut Hausordnung des Magistrats der Stadt Wien gilt weiterhin die 1m Abstandsregel!

Die Abstandsregeln sowie die Hygienevorschriften sind weiterhin einzuhalten, da dadurch der beste Schutz vor Ansteckung gewährleistet werden kann. Wir wollen uns auch den Worten unseres Herrn Bürgermeisters anschließen, der die Wichtigkeit der Fortführung von Berufsgruppentestungen in seiner Pressekonferenz vom 30.6.2021 ausdrücklich betont hat. Wir ersuchen Euch, dieses tolle Angebot der Dienstgeberin weiterhin in Anspruch zu nehmen und auch die Kolleg*innen zu motivieren, 2x in der Woche testen zu gehen.

Die derzeitigen Lockerungen sind auch deshalb möglich, weil wir sehr konsequent alle Maßnahmen und Regeln umgesetzt haben. Bitte bleiben wir dabei, damit wir auch im Herbst diese Erleichterungen im Dienstbetrieb wahrnehmen können.

Alle Informationen sind wie immer auf unserer Homepage unter www.hg1.at nachlesbar.

Danke für Euren unermüdlichen Einsatz und bitte bleibt weiterhin gesund.

Ich wünsche Euch einen erholsamen Sommer.

Mit lieben Grüßen

Manfred Obermüller
Vorsitzender der Hauptgruppe 1

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